Prämien-Entlastungs-Initiative
Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien
Die von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz lancierte Initiative bezweckt die Schaffung eines Auffangnetzes angesichts der konstanten und regelmässigen Prämienerhöhungen in der obligatorischen Grundversicherung. Sie setzt nicht bei der eigentlichen Ursache, d. h. beim stetigen Anstieg der Gesundheitskosten, an. Sie sorgt aber für Solidarität zwischen Kantonen, Bund und Versicherten.
Pro-salute.ch vertritt die Meinung, dass diese Unterstützung die Versicherten nicht nur begrüssenswert, sondern notwendig ist.
Laut der vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) durchgeführten IHP- Erhebung 2020 haben 16 % der Bevölkerung in den zwölf Monaten vor der Umfrage auf eine medizinische Leistung verzichtet. (Die Leistungen für zahnärztliche Behandlungen inbegriffen: 25 %). Gemäss derselben Untersuchung haben 11,9 % der Befragten nach Erhalt einer ersten medizinischen Diagnose aus wirtschaftlichen Gründen auf eine weitere Behandlung verzichtet. Damit liegt die Schweiz im internationalen Vergleich auf dem zweiten Platz hinter den USA (25,5 %). Seit 2016 ist der Anteil Personen, die auf eine medizinische Leistung verzichten stabil, während die Prämien seit 2017 nur leicht gestiegen sind. Wir müssen verhindern, dass die absurde Situation entsteht, in der die Menschen ihre Prämien zahlen, sich aber nicht behandeln lassen.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates schiesst insofern am Ziel vorbei, als dass er für die Versicherten zahlreicher Kantone keinerlei Verbesserung bringt. Er verschiebt lediglich das Problem, indem er die Mehrbelastung ausschliesslich auf die Kantone überwälzt, verschärft der Bund den bereits bestehenden Konflikt zwischen Bund und Kantonen, bei dem die Anliegen der Versicherten in den Hintergrund gedrängt werden könnten. Auf jeden Fall muss das Gleichgewicht zwischen den Beiträgen von Bund und Kantonen sichergestellt sein: Wenn die kantonalen Beiträge steigen, müssen auch die Bundesbeiträge erhöht werden. Ebenso soll ein Grenzwert im Gesetz verankert werden, der Bund und Kantone verpflichtet, Subventionen bereitzustellen. Das steuerbare Einkommen jedes einzelnen Versicherten, jeder einzelnen Versicherter soll Basis für die Prämien sein, damit alle einheitlich und gleich behandelt werden.
Pro-salute.ch schliesst sich der Kritik am Gegenvorschlag an. Falls dieser nicht angepasst wird, unterstützt pro-salute.ch die Initiative.
«Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“
Pro-salute.ch unterstützt die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ und das Ziel, den Gesundheitsschutz im Tabakprodukte gesetz zu stärken. Sowohl aus Sicht der Konsumenten und Konsumentinnen wie auch Sicht der Patientinnen und Patienten kann die Werbung von unbestritten stark gesundheitsschädlichen Produkten, welche gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtet ist oder sie erreicht, nicht gutgeheissen werden.
Bund und Kantone sollen die Aufgabe wahrnehmen können, die Gesundheit von Kinder und Jugendlichen zu fördern und jede Art von Werbung für Tabakprodukte, welche sich an Kinder und Jugendliche richtet soll verboten werden. Konkret soll Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum in allen Schweizer Kantonen verboten werden. Auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak sollen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.
Pflegeinitiative
Angesichts des dramatischen Personalmangels in der Pflege hat der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) im Jahr 2017 die Pflegeinitiative gestartet, über welche am 28. November 2021 abgestimmt wird. Diese fordert u.a. eine Förderung der Aus- und Weiterbildung, einen verpflichtenden maximalen Pflegeschlüssel, angemessen abgegoltene Pflegeleistungen, eine generelle Verbesserung der Arbeitssituation sowie die Anerkennung von Pflegeleistungen auch ohne ärztliche Anordnung. Pro-salute.ch unterstützt diese Punkte voll und ganz und empfiehlt ein klares «Ja» zur Pflegeinitiative am 28. November 2021.
Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2
Pro-salute.ch begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, die Entwicklung der Kosten für Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einzudämmen und auf diese Weise den Anstieg der Prämien zu begrenzen. Die Krankenkassenprämien sind seit der Einführung des KVG enorm angestiegen, eine Trendwende zeichnet sich nicht ab. Zusätzlich werden die Versicherten in der Schweiz im Vergleich mit den OECD-Ländern mit einer rekordhohen Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, usw.) belastet. Die für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehenden Mittel reichen zudem bei weitem nicht aus, um diese enorme finanzielle Belastung abzufedern.
Im Rahmen der Sparbemühungen muss jedoch sichergestellt werden, dass die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit durch die kostendämpfenden Massnahmen nicht beeinträchtigt werden sowie die Chancen- und Zugangsgerechtigkeit gewahrt wird. In der Diskussion zur Kostendämpfung sind dementsprechend nicht nur die Reduktion der Kosten, sondern zwingend auch die Erhaltung und wenn möglich Steigerung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit sicherzustellen.
Wir sehen in einigen der vorliegenden Massnahmen Potenzial, sich positiv auf die Kostenentwicklung und die Qualität der Leistungen auszuwirken. Zentral ist aus unserer Sicht, dass die drei Massnahmen Erstberatungsstelle, Netzwerke der koordinierten Versorgung und Patientenprogramme ihre Wirkung ausschliesslich erzeugen können, wenn sie gemeinsam umgesetzt werden. Diese Massnahmen sind somit nicht isoliert voneinander zu betrachten.
Standesinitiativen für gerechte und angemessene Reserven
Stellungnahme zur Debatte im Ständerat vom 16. Juni 2021:
Ende 2020 haben die Reservenüberschüsse mit 6 Milliarden Franken einen neuen Rekordwert erreicht (siehe unten). Angesichts der stetig steigenden Prämienbelastung der Haushalte verstehen die Versicherten nicht, warum die zu viel eingenommenen Prämien oder die durch das Anlegen der Prämiengelder an der Börse erzielten Gewinne nicht automatisch rückerstattet werden (im Fall eines Absinkens der Reserven einer Krankenkasse unter den gesetzlichen Mindestwert aufgrund von Anlageverlusten würden die Prämien sofort erhöht). Diese Situation führt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit, das sich bei unseren Organisationen täglich in Form von Fragen oder Kommentaren äussert.
Die vor allem in der Standesinitiative 20.301 und den gleichwertigen Initiativen 20.305, 20.329, 20.334 und 21.301 befürworteten Massnahmen werden sich zwar nicht erheblich auf die dem Prämienanstieg zugrunde liegende Kostensteigerung auswirken, aber zu einer leichten Beruhigung und einer gelasseneren Atmosphäre führen, um darüber zu diskutieren, wie die Gesundheitskosten unter Kontrolle gebracht werden können.
Unsere Mitgliedsorganisationen plädieren für eine schnelle Rückerstattung an die Versicherten, entweder im Verhältnis zu ihrem Beitrag pro Kanton oder auf der Grundlage eines nationalen Pauschalbetrags. Beide Optionen basieren auf der Anwendung des im Mittelpunkt des KVG stehenden Solidaritätsprinzips und sind in diesem Sinne akzeptabel.
Im Übrigen muss der Begriff «überschüssige Reserven» unbedingt genauer definiert werden. Der Vorschlag von 150 % scheint unseren Mitgliedsorganisationen annehmbar (auch wenn sie einen tieferen Wert bevorzugt hätten). Mit einer solchen Definition könnte dieses seit Langem bestehende Problem gelöst werden.
"Organspende fördern – Leben retten.“
Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates - Änderung des Transplantationsgesetzes
Stellungnahme von pro-salute.ch (Stand: Januar 2021)
Fakten
- Fakt ist, dass Organspenden für viele Patientinnen und Patienten wichtig, ja sogar lebensnotwendig sind. Daran wird sich in naher bis mittlerer Zukunft nichts ändern.
- Fakt ist, dass wir heute und mit der aktuellen Regelung zu wenig Organe bzw. Organspender haben und die Zahl der für Transplantationen verfügbaren Organe erhöht werden muss.
- Fakt ist, dass der Wille und der freie Entscheid potenzieller Spenderinnen und Spender respektiert werden muss.
Forderung
Pro-salute.ch kann die Überlegungen des Bundesrats nachvollziehen und erachtet den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich als sinnvoll. Aus Sicht von pro-salute.ch gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie dieser formuliert und umgesetzt werden kann: entweder in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form oder mit der Ergänzung einer Erklärungsregel und evtl. der Möglichkeit einer dritten Wahloption (ausdrücklich kein Entscheid für/gegen die Organspende). Um zu entscheiden, welche dieser Varianten zu bevorzugen ist, sind weitere Abklärungen zu ethischen, klinischen und sozialen Fragen und vertiefte Diskussionen notwendig.